Die TCM-Behandlungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenkassen und Unfallversicherungen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, auch wenn Ihre Krankenkasse oben aufgeführt ist, sich vor der Behandlung durch SinoQi über eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse (Kostengutsprache) zu erkundigen.
Wenn Ihre Krankenkasse oben nicht aufgelistet ist, fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse, ob sie an EMR angeschlossen ist.